Projektbeschreibungen 2013

Errichtung einer Holz-Kraftanlage auf dem ehemaligen Sägewerksgelände und Verlegung eines Erdkabels in Friedrichsruh - Biologische Untersuchungen, Artenschutz und Natura 2000

Opus Landschaftsarchitektur, Lübeck.

Biologische Untersuchungen und Artenschutzfachliche Konfliktanalyse

Die Energieversorgung der Fürst von Bismarck´schen Liegenschaften in Friedrichsruh, Aumühle soll auf den umweltfreundlichen und am Standort ausreichend vorhandenen Energieträger Waldholz umgestellt werden. Aus diesem Grund ist auf dem ehemaligen Sägewerksgelände in Friedrichsruh (siehe Fotos) die Errichtung einer Holz-Kraftanlage und eines Lagerplatzes für Holz geplant.



Fotos aus dem Untersuchungsgebiet (Fotos: M. Haacks)


Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung des Vorhabens ist u. a. die naturschutzfachliche Zulässigkeit des Vorhabens.
Vor diesem Hintergrund wurde die leguan gmbh im Dezember 2013 damit beauftragt, im Untersuchungsgebiet geeignete biologische Untersuchungen durchzuführen und anhand deren Ergebnisse eine artenschutzfachliche Bewertung für das geplante Vorhaben durchzuführen, die die Belange des Artenschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der relevanten europäischen Richtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) berücksichtigt. Ergänzend wurden im Dezember 2013 die Lanis-Daten beim LLUR angefordert und ausgewertet.

Biotoptypen
Innerhalb des Untersuchungsgebiets wurden 13 verschiedene Fundorte ausgewiesen, die 7 verschiedenen Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen zugewiesen wurden. Es wurden weder bundes- noch landesweit geschützte Biotoptypen registriert.

Brutvögel
Insgesamt wurde im Untersuchungsgebiet das Vorkommen von 25 Brutvogelarten als potenziell möglich eingestuft. Als sowohl bundes- wie auch landesweit gefährdet wurde ausschließlich die Feldlerche eingestuft. Für sie fand daher eine Prüfung auf Einzelartniveau statt. Alle übrigen Brutvogelarten wurden durch Zuordnung in ihre entsprechenden ökologischen Gilden zusammenfassend behandelt

Als artenschutzfachlich prüfrelevant im Sinne des Anhang IV der FFH-RL wurden die Zauneidechse und die Artengruppe der Fledermäuse herausgearbeitet. Für sämtliche anderen Arten bzw. Artengruppen des Anhangs IV der FFH-RL konnten im Rahmen der durchgeführten Relevanzprüfung artenschutzfachliche Konflikte im Vorwege mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Artenschutzfachliche Konfliktanalyse
In die artenschutzfachliche Konfliktanalyse wurden die Zauneidechse, ausgewählte Fledermausarten sowie ausgewählte Brutvögel eingestellt.
Sowohl für die Zauneidechse als auch für Fledermäuse und Brutvögel wurden entsprechende Maßnahmen bzw. bauzeitliche Regelungen erarbeitet. Während zur Vermeidung artenschutzfachlicher Konflikte für die Artengruppe der Fledermäuse und Brutvögel bauzeitliche Regelungen ausreichend waren, war für die Zauneidechse eine umfangreiche Umsiedlung mit vorherigem Handfang und einer Absperrung des Baufeldes auf ein zuvor im Sinne einer CEF-Maßnahme geschaffenes Ersatzhabitat erforderlich (siehe Fotos). Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Maßnahme wurde eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) anberaumt. Diese wurde ebenfalls von der leguan gmbh durchgeführt.



Zauneidechse (Fotos: M. Allendorf) und Vorhabensbereich (Fotos: R. Peschel)



Die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG war nicht erforderlich. Grundsätzliche artenschutzfachliche Hindernisse standen dem Vorhaben nicht entgegen

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gemäß Art. 6 (3) der FFH-Richtlinie bzw. § 34 (1) BNatSchG für das Gebiet Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2428-393 Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au

Im Umfeld des Vorhabensgebietes befindet sich das Natura 2000-Gebiet GGB DE 2428-393 Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au. Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgebiet waren im Vorfeld nicht pauschal auszuschließen.

Gemäß § 34 (1) BNatSchG ist der Vorhabensträger verpflichtet, eine Überprüfung des Projektes auf die Verträglichkeit hinsichtlich der Erhaltungsziele des räumlich assoziierten Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2428-393 (Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au) durchzuführen. Dabei ist die Relevanz der von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf die für seine Erhaltungsziele und seinen Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des GGB DE 2428-393 zu untersuchen.

Es waren 2 voneinander getrennte Vorhaben und deren jeweilige Auswirkung zu untersuchen. Hierzu wurden 2 FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen angefertigt. Zu untersuchen waren zum einen die Auswirkungen des Baus, der Anlage- und des Betriebs des Holz-Kraftwerkes zum anderen die mit der Verlegung einer Erdleitung verbundenen Auswirkungen auf das Schutzgebiet.

Im Ergebnis beider FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen für das GGB DE 2428-393 war festzustellen, dass eine weiterführende Betrachtung im Rahmen einer FFH-VP nicht erforderlich wurde. Beeinträchtigungen des GGB, der FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL, der Arten des Anhang II der FFH-RL sowie der weiteren Zielarten laut SDB konnten mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Da beide Vorhaben selbst zu keinen Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile des GGB führten, war eine Berücksichtigung anderer Pläne und Projekte entbehrlich. Die Möglichkeit kumulativer Beeinträchtigungen war jeweils mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Es war daher nicht erforderlich, im Zusammenhang mit den beiden hier dargestellten Projekten eine FFH-VP durchzuführen.

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gemäß Art. 6 (3) der FFH-Richtlinie bzw. § 34 (1) BNatSchG für das Besondere Schutzgebiet (EU-Vogelschutzgebiet, BSG) Sachsenwald-Gebiet (DE 2428-492)

Im Umfeld des Vorhabensgebietes befindet sich das Natura 2000-Gebiet BSG DE 2428-492 (Sachsenwald-Gebiet). Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgebiet waren im Vorfeld nicht pauschal auszuschließen.

Gemäß § 34 (1) BNatSchG ist der Vorhabensträger verpflichtet, eine Überprüfung des Projektes auf die Verträglichkeit hinsichtlich der Erhaltungsziele des räumlich assoziierten Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2428-393 (Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au) durchzuführen. Dabei ist die Relevanz der von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf die für seine Erhaltungsziele und seinen Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des GGB DE 2428-492 zu untersuchen.

Es waren 2 voneinander getrennte Vorhaben und deren jeweilige Auswirkung zu untersuchen. Hierzu wurden 2 FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen angefertigt. Zu untersuchen waren zum einen die Auswirkungen des Baus, der Anlage- und des Betriebs des Holz-Kraftwerkes zum anderen die mit der Verlegung einer Erdleitung verbundenen Auswirkungen auf das Schutzgebiet.

Im Ergebnis beider FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen für das BSG DE 2428-492 war festzustellen, dass eine weiterführende Betrachtung im Rahmen einer FFH-VP nicht erforderlich wurde. Beeinträchtigungen des BSG, der Vogelarten der VS-RL sowie deren Lebensräume konnten mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Da beide Vorhaben selbst zu keinen Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile des BSG führten, war eine Berücksichtigung anderer Pläne und Projekte entbehrlich. Die Möglichkeit kumulativer Beeinträchtigungen war jeweils mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Es war daher nicht erforderlich, im Zusammenhang mit den beiden hier dargestellten Projekten eine FFH-VP durchzuführen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf bis Juli 2014
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Biol. Dr. Jens Poschadel
Dipl.-Biol. Bjela Vossen


Aktualisierung: 10.02.2015